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Samstag, 4. Februar 2023
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Bis 1973 war der Schweizer Franken, wie alle wichtigen Währungen auch, an den Dollar gebunden, und zwar über das sogenannte Bretton- Woods-System. Mit Milliarden musste der Franken zu diesem Zweck gestützt werden.
Fast alle Länder fanden dieses... weiterlesen
TV:«Falco – Verdammt wir leben noch!» Schon als kleiner Junge zeigt der Wiener Hans Hölzel, dass er ein aussergewöhnliches musikalisches Talent besitzt, aber auch gerne mal über die Stränge schlägt. Einige Jahre später ist Hölzel (Manuel Rubey)... weiterlesen
Ich bin manchmal ein sehr einfaches Gemüt. Wenn irgendwo «Sex» draufsteht, klicke ich drauf. So wie neulich, als mir ein Newsportal eine Pushnachricht beschert, in der die Rede von einem neuen Schweizer Film ist, in dem so viel Sex zu sehen.. weiterlesen
Christoph Blocher
Die Stimmbürger haben vor acht Jahren entschieden, der Massenzuwanderung einen Riegel zu vorzuschieben. Seither steht in der Schweizerischen Bundesverfassung: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.»
Sie tue dies durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente, im gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes und unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer.
Doch Parlament und Bundesrat haben sich geweigert, den Verfassungsauftrag umzusetzen. Professor Bernhard Ehrenzeller von der Universität St. Gallen hat gesagt: «Bei der Masseneinwanderungsinitiative haben wir es mit einer weitgehenden Nichtumsetzung der Verfassung zu tun.» Und weiter meinte Ehrenzeller: «Man kann auf dem Weg der Auslegung eines Verfassungstextes den bissigen Hund nicht zu einer schmeichelnden Katze machen.»
Doch selbstverständlich gibt es immer Professoren, welche die Wahrheit ins Gegenteil verkehren. Die Freiburger Europarechtlerin Astrid Epiney behauptet: «Der 'Volkswille' als solcher ist bei der Interpretation einer Verfassungsbestimmung irrelevant.»
Nicht nur, dass Parlament und Bundesrat einen schändlichen Verfassungsbruch begangen haben. Es gibt auch noch Rechtswissenschaftler, die dies unterstützen, mit allerlei Theorien.
Rechtsbrecher sitzen mittlerweile nicht mehr nur im Parlament und im Bundesrat, sogar auch im Bundesgericht. Willkürlich, unter Missachtung von Verfassung und Gesetzen, setzen sie das internationale Recht über die Bundesverfassung. Die Bundesrichter spielen Gesetzesgeber, obwohl dies nicht ihre Aufgabe ist. Sondern jene von Parlament, Volk und Kantonen. Auch unsere Richter tun nicht mehr das, was sie müssen. Sondern das, was sie wollen. Das müssen wir ändern.
E gfreuti Wuche
Christoph Blocher
Christoph Blocher
Die Stimmbürger haben vor acht Jahren entschieden, der Massenzuwanderung einen Riegel zu vorzuschieben. Seither steht in der Schweizerischen Bundesverfassung: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.»
Sie tue dies durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente, im gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes und unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer.
Doch Parlament und Bundesrat haben sich geweigert, den Verfassungsauftrag umzusetzen. Professor Bernhard Ehrenzeller von der Universität St. Gallen hat gesagt: «Bei der Masseneinwanderungsinitiative haben wir es mit einer weitgehenden Nichtumsetzung der Verfassung zu tun.» Und weiter meinte Ehrenzeller: «Man kann auf dem Weg der Auslegung eines Verfassungstextes den bissigen Hund nicht zu einer schmeichelnden Katze machen.»
Doch selbstverständlich gibt es immer Professoren, welche die Wahrheit ins Gegenteil verkehren. Die Freiburger Europarechtlerin Astrid Epiney behauptet: «Der 'Volkswille' als solcher ist bei der Interpretation einer Verfassungsbestimmung irrelevant.»
Nicht nur, dass Parlament und Bundesrat einen schändlichen Verfassungsbruch begangen haben. Es gibt auch noch Rechtswissenschaftler, die dies unterstützen, mit allerlei Theorien.
Rechtsbrecher sitzen mittlerweile nicht mehr nur im Parlament und im Bundesrat, sogar auch im Bundesgericht. Willkürlich, unter Missachtung von Verfassung und Gesetzen, setzen sie das internationale Recht über die Bundesverfassung. Die Bundesrichter spielen Gesetzesgeber, obwohl dies nicht ihre Aufgabe ist. Sondern jene von Parlament, Volk und Kantonen. Auch unsere Richter tun nicht mehr das, was sie müssen. Sondern das, was sie wollen. Das müssen wir ändern.
E gfreuti Wuche
Christoph Blocher
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