Astrologin Judith Schmidheiny
macht einen Ausblick ins Jahr 2025
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Der Tod einer nahestehenden Person ist immer ein trauriges Ereignis. Neben der emotionalen Verarbeitung der Geschehnisse sind zusätzlich noch rechtliche Fragen zu klären und Behördengänge zu erledigen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Immobilie vererbt wird.
Bei einer Erbengemeinschaft handelt es sich um eine Gruppe von Personen, die das Recht auf den Nachlass des Erblassers haben. Sie entsteht, wenn mehrere Menschen anstatt nur einer Person einen Erbanspruch haben.
Entscheidungen über den Verkauf des geerbten Hauses oder über anstehende Renovierungen beziehungsweise Sanierungen kann die Erbengemeinschaft ausschließlich gemeinsam treffen. Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit oder einstimmig zu treffen.
Gesetz dem Fall, dass eine Einigung unmöglich ist, kann die sogenannte Erbteilungsklage eingereicht werden. Einzelnen Erben wird es so ermöglicht, aus der Erbengemeinschaft auszutreten und den zustehenden Anteil gegenüber den verbleibenden Erben einzufordern.
In der Schweiz unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Arten von Erbschaftssteuer: Der Erbnachlassteuer und der Erbanfallsteuer. Erstere bezieht sich ausschließlich und direkt auf den Nachlass und lässt die persönliche Beziehung des Erben zum Erblasser sowie deren verwandtschaftliches Verhältnis unberücksichtigt.
Die Erbanfallsteuer hingegen ist im Fall des Vererbens einer Immobilie direkt auf den erworbenen Erbteil angelehnt und zieht zudem die persönlichen Verhältnisse des Erben heran. Die genauen gesetzlichen Statuten variieren von Kanton zu Kanton. Allerdings erheben nur noch die Kantone Graubünden und Solothurn die Erbnachlassteuer.
Wer mehr über die Steuerlast beim Vererben einer Immobilie in der Schweiz erfahren möchte, kann sich auf immodirect.ch informieren.
Die Besteuerung erfolgt in dem Kanton, in dem sich die Immobilie befindet. Grundsätzlich gilt dabei: Je näher der Verwandtschaftsgrad zwischen Erbe und Erblasser, desto geringer ist der Steuersatz. Zusätzlich gilt: Umso höher der Immobilienwert, umso höher die Besteuerung. Bestehende Hypothekenschulden werden indes vom Wert der Immobilie abgezogen und fliessen nicht in die Berechnung ein.
Abgesehen von den Kantonen Obwalden und Schwyz fällt in sämtlichen Distrikten Erbschaftssteuer an. Im Allgemeinen richtet sich das schweizerische Erbrecht nach der gesetzlichen Erbfolge. In dieser Hinsicht wird zwischen drei Gruppen von Erbberechtigten differenziert:
Die Höhe der Steuerfreibeträge unterscheiden sich innerhalb der Kantone signifikant. Während in Appenzell Innerrhoden 300.000 Schweizer Franken gewährt werden, sind es in anderen Kantonen und Erbgruppen 0 Schweizer Franken.
Im Erbfall wird nicht nur Vermögen übertragen, sondern auch die Schulden des Erblassers. Diese muss der Erbe aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen. Erben haben drei Optionen:
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